Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für individuelle Einlagen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei ist es wichtig, dass die Einlagen medizinisch notwendig sind und eine ärztliche Verordnung vorliegt. Es empfiehlt sich, hierzu einen Steuerberater oder die zuständige Finanzbehörde zu konsultieren.

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