Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und Sie ein Rezept vom behandelnden Arzt haben, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Einlagen vor Ort. Bitte beachten Sie: Bei Online-Bestellungen gibt es keine Kostenerstattung von der gesetzlichen Krankenkasse.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert