Sicherheitsschuhe sind ein technisches Produkt und daher baumustergeprüft und optimaler Schutz ist nur bei Baugleichheit garantiert.
Sicher ist sicher
Daher dürfen nur zertifizierte Einlagen für Arbeitsschuhe genutzt werden. Der Fußschutz verliert seine Zertifizierung, wenn er in irgendeiner Form verändert wird. Dann erlischt auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Wer also die orthopädischen Einlegesohlen aus seinen Freizeitschuhen einfach gegen die Einlegesohlen in seinen Sicherheitsschuhen austauscht, riskiert, dass sich der Freiraum unter der Zehenschutzkappe verkleinert. Bei einem Unfall kann es dann trotz Fußschutz zu Verletzungen kommen und die Versicherung zahlt nicht. Anhand eines Piktogramms, etwa „DGUV Regel 112-191“ bei ELTEN, kann man in Katalogen und im Onlineshops erkennen, welche Sicherheitsschuhe für orthopädische Einlagen zugelassen sind.
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