Orthopädische Einlagen: Eine Leistung der Krankenkasse
Die Krankenkassen und ihre Rolle bei orthopädischen Einlagen – für viele Betroffene ein entscheidendes Thema. Gesetzliche Krankenkassen kommen für die Kosten orthopädischer Einlagen auf, orientieren sich dabei an den vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (VDAK) festgesetzten Preisen. Diese Preise stehen fest und basieren nicht auf Verhandlungen mit den Anbietern.
So läuft der Bewilligungsprozess ab
Verschreibt ein Arzt einem Patienten orthopädische Einlagen, tragen die Krankenkassen die Kosten bis zum Betrag der gesetzlich festgelegten Festbeträge. Die Höhe dieser Beträge variiert je nach Typ der Einlage. Zugelassene Anbieter geben Auskunft über diese Beträge. Dabei müssen Patienten eine gesetzliche Zuzahlung leisten, die zehn Prozent des Rezeptwerts beträgt, mindestens jedoch fünf Euro und maximal zehn Euro. Bei Bedarf an speziellen Einlagen klären die Anbieter die Patienten im Voraus über mögliche Zusatzkosten auf.
Verschreibungspraxis und Anspruchsberechtigung
Ärzte haben die Möglichkeit, ihren Patienten jährlich bis zu zwei Mal orthopädische Einlagen zu verordnen. Bei Bedarf, etwa aus hygienischen Gründen, dürfen sie nach etwa zwei Wochen ein zweites Paar verschreiben.
Kostenerstattung für Kinder und Erwachsene
Die Krankenkassen erstatten die Kosten für bis zu zwei Paar Einlagen jährlich, gestützt auf die Empfehlungen des Spitzenverbandes. Kinder bis 18 Jahre erhalten auch die Kosten für orthopädische Sporteinlagen erstattet. Erwachsene hingegen müssen für solche Einlagen oft selbst aufkommen.
Informationen zu sensomotorischen Einlagen
Die Krankenkassen decken die Kosten für sensomotorische Einlagen in der Regel nicht ab, da deren medizinischer Nutzen bisher nicht eindeutig belegt ist.
Unser Angebot: 4Point Einlagen
Unsere 4Point Einlagen, individuell angepasst mit sensomotorischen Elementen, nutzen unsere langjährige Erfahrung zur aktiven Unterstützung Ihrer Fußgesundheit. Die Kosten hierfür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen innerhalb der Festbetragsregelung, einschließlich einer zusätzlichen Zuzahlung von etwa 30€, die auch die gesetzliche Zuzahlung umfasst.
Abschließende Worte
Wir setzen auf die Verbindung aus Handwerk und Erfahrung, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung für Ihre Füße zu bieten. Besuchen Sie für weiterführende Informationen unseren Einlagenfinder oder unsere FAQ-Seite.
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