DGUV 112-191 Sicherheitsschuhe – was bedeutet das Piktogramm?
Die meisten modernen Sicherheitsschuhe tragen im Katalog oder Online-Shop das Piktogramm „DGUV 112-191“. Diese Kennzeichnung zeigt, dass der Schuh für orthopädische Einlagen zugelassen ist, die exakt zum Baumuster des Herstellers passen. Das ist wichtig, da jede Veränderung am Sicherheitsschuh seine Schutzwirkung beeinflussen kann.
Wer orthopädische Einlagen benötigt, sollte beim Kauf unbedingt darauf achten, dass der Schuh die Vorgaben der DGUV 112-191 Sicherheitsschuhe erfüllt. So bleibt die Zulassung nach den Normen der Berufsgenossenschaft bestehen.
Warum die DGUV 112-191 wichtig ist
Die Regel DGUV 112-191 definiert die Anforderungen für das Anpassen von Sicherheitsschuhen mit orthopädischen Einlagen oder Zurichtungen.
Nur, wenn die Anpassung durch einen zertifizierten Orthopädieschuhtechniker oder vom Hersteller selbst erfolgt, bleibt der Schuh schutzgeprüft und versicherungskonform.
Fachbetriebe stellen sicher, dass die neuen Einlagen keine Schwächung der Schutzkappe, Sohle oder elektrischen Eigenschaften verursachen.
Wer übernimmt die Kosten für orthopädische Anpassungen?
Die Krankenkassen übernehmen orthopädische Einlagen oder Zurichtungen nur bei Privatschuhen, nicht bei Arbeitsschuhen.
Bei DGUV 112-191 Sicherheitsschuhen gilt:
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Wenn eine Fußschädigung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden ist, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten.
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Liegt kein Arbeitsunfall vor, können die gesetzliche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit einspringen.
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In vielen Fällen beteiligen sich auch Arbeitgeber, da gesunde Mitarbeitende weniger Ausfallzeiten verursachen.
Weitere Informationen dazu finden Sie direkt beim Arbeitsschuh-Hersteller ELTEN, der auf seiner Website umfangreiche Hinweise zur DGUV-konformen Anpassung bietet.
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