
Mitarbeiter haben einen rechtlichen Anspruch auf mindestens ein Paar Schuhe pro Jahr
Die Berufsgenossenschaft empfiehlt, die Schuhe ein Mal jährlich auszutauschen
Die Beanspruchung ist bei täglichem Tragen über viele Stunden recht hoch, so dass dieses Intervall allgemein als angemessen gilt. Es ist in Deutschland üblich, die Wechselintervalle tatsächlich auch einzuhalten. Sicherheitsschuhe werden auf Wunsch des Mitarbeiters jederzeit ausgetauscht. Deutlich: Mitarbeiter haben einen rechtlichen Anspruch auf mindestens ein Paar Schuhe pro Jahr. Zwei Paar Schuhe pro Jahr ist der Normalzustand. Es sollten idealerweise immer zwei Paar Schuhe im Wechsel getragen werden, um eine gute Austrocknung und Material-Erholung zu gewährleisten.
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