Sicherheitsschuhe sind ein technisches Produkt und daher baumustergeprüft. Optimaler Schutz ist nur bei Baugleichheit garantiert. Daher dürfen nur zertifizierte Einlagen für Arbeitsschuhe genutzt werden.
Der Fußschutz verliert seine Zertifizierung, wenn er in irgendeiner Form verändert wird. Dann erlischt auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Wer also die orthopädischen Einlegesohlen aus seinen Freizeitschuhen einfach gegen die Einlegesohlen in seinen Sicherheitsschuhen austauscht, riskiert, dass sich der Freiraum unter der Zehenschutzkappe verkleinert. Bei einem Unfall kann es dann trotz Fußschutz zu Verletzungen kommen und die Versicherung zahlt nicht. Anhand des Piktogramms „DGUV Regel 112-191“ kann man erkennen, welche Sicherheitsschuhe für orthopädische Einlagen zugelassen sind. Mehr:
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