Kostenübernahme orthopädische Einlagen Sicherheitsschuhe – wer übernimmt die Kosten?
Für viele Beschäftigte ist unklar, wer die Kosten für orthopädische Einlagen oder Zurichtungen bei Sicherheitsschuhen trägt. Grundsätzlich gilt: Krankenkassen übernehmen diese Kosten nur bei Privatschuhen. Sobald es sich um Arbeitsschuhe handelt, greifen andere Regelungen.
Die Versorgung mit orthopädischen Einlagen für Sicherheitsschuhe fällt in den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung – allerdings nur, wenn eine Fußschädigung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit entstanden ist.
Wann die gesetzliche Unfallversicherung zahlt
Liegt ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit vor, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die notwendigen orthopädischen Maßnahmen. Dazu gehören:
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orthopädische Einlagen,
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Schuhzurichtungen,
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oder individuell angepasster Fußschutz.
Die Voraussetzung ist, dass der Arzt oder Orthopäde die Notwendigkeit bestätigt und eine entsprechende Verordnung ausstellt.
Weitere Kostenträger bei orthopädischen Sicherheitsschuhen
Liegt kein Arbeitsunfall vor, können auch andere Kostenträger zuständig sein:
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Gesetzliche Rentenversicherung, etwa zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit,
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Bundesagentur für Arbeit, wenn orthopädische Anpassungen für den Berufseinstieg notwendig sind,
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Arbeitgeber, die sich freiwillig beteiligen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu fördern.
Immer mehr Unternehmen übernehmen heute die Kosten für orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhen, da Arbeitsausfälle durch Fußbeschwerden deutlich teurer wären.
Fazit: Kostenübernahme orthopädische Einlagen Sicherheitsschuhe – gut informiert spart Zeit und Geld
Es lohnt sich, frühzeitig zu prüfen, welcher Kostenträger zuständig ist. Mit einem ärztlichen Attest und einer Rücksprache beim Arbeitgeber lassen sich Missverständnisse vermeiden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website – dort erklären wir detailliert, wie der Ablauf bei orthopädischen Sicherheitsschuhen funktioniert.
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