Krankenkassen übernehmen die Kosten für orthopädische Schuheinlagen nur bei Privatschuhen. Bei Sicherheitsschuhen tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein, sofern die Fußschädigung die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist. Liegt kein Arbeitsunfall vor, kommen andere Kostenträger infrage – zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit.
Wer unter geringen Beschwerden wie beispielsweise Druck und Schmerzen durch einen leichten Senk- oder Hohlfuß leidet, benötigt meist eine semi-orthopädische Einlegesohle, um die Füße zu unterstützen. Bei stärkeren Beschwerden wie beispielsweise einem Knick-Senkfuß, einem starken Spreizfuß oder einem Fersensporn werden orthopädische Schuheinlagen benötigt, die ein Arzt verschreiben kann. Gefertigt werden die Einlagen dann von Orthopädieschuhmachern oder Sanitätshäusern gemäß der vorliegenden Fertigungsanweisungen.
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